nu:legal · recht.nulegal.eu

Eingangsformel TV_ForstAendTV_2_DBB (Bayern)

Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder

Landesrecht Bayern

Stand: 31.10.2011 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zwischen

der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

einerseits

und

der dbb tarifunion,

vertreten durch den Vorstand,

andererseits

wird Folgendes vereinbart: