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§ 1 TV_EinmalzForst_2007 (Bayern) — Geltungsbereich

Tarifvertrag über Einmalzahlungen – Forst

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieser Tarifvertrag gilt für

a) Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder – TV-Forst – fallen,

b) zum Forstwirt Auszubildende in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder.