Dieser Tarifvertrag gilt für
a) Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder – TV-Forst – fallen,
b) zum Forstwirt Auszubildende in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder.