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# Anhang TVMindestlohnPäda 5 — (zur Anlage)

Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 15. November 2011 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nummer 5 vom 6. Februar 2019  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

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Anlage „Qualifikationen – Gruppe 2“
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- 1. Die im Folgenden aufgeführten formalen Qualifikationen (Abschlüsse) auf Grundlage von Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Fortbildung nach § 53 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder § 42 Absatz 1 der Handwerksordnung (HwO); außer Regelungen für die Meisterprüfungen.

  - – Geprüfter Fachkaufmann oder geprüfte Fachkauffrau:

    - – Geprüfter Bilanzbuchhalter oder geprüfte Bilanzbuchhalterin

    - – Geprüfter Controller oder geprüfte Controllerin

    - – Geprüfter Personalfachkaufmann oder geprüfte Personalfachkauffrau

  - – Fachwirte aller Fachrichtungen oder Fachwirtinnen aller Fachrichtungen

  - – Operative Professional (Geprüfter oder Geprüfte):

    - – Geprüfter IT-Berater oder geprüfte IT-Beraterin – (Certified IT Business Consultant)

    - – Geprüfter IT-Entwickler oder geprüfte IT-Entwicklerin – (Certified IT Systems Manager)

    - – Geprüfter IT-Ökonom oder geprüfte IT-Ökonomin – (Certified IT Marketing Manager)

    - – Geprüfter IT-Projektleiter oder geprüfte IT-Projektleiterin – (Certified IT Business Manager)

  - – Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge oder geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin

  - – Geprüfter Pharmareferent oder geprüfte Pharmareferentin

  - – Geprüfter Prozessmanager Elektrotechnik oder geprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik

  - – Geprüfter Prozessmanager Mikrotechnologie oder geprüfte Prozessmanagerin Mikrotechnologie

  - – Geprüfter Prozessmanager Produktionstechnologie oder geprüfte Prozessmanagerin Produktionstechnologie

  - – Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk oder Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk

  - – Geprüfter Berufspädagoge oder geprüfte Berufspädagogin

  - – Geprüfter Betriebswirt oder geprüfte Betriebswirtin

  - – Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung oder geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung

  - – Geprüfter Technischer Betriebswirt oder geprüfte Technische Betriebswirtin

  - – Geprüfter Strategischer Professional oder geprüfte Strategische Professional:

    - – Geprüfter Informatiker und geprüfte Informatikerin – (Certified IT Technical Engineer)

    - – Geprüfter Wirtschaftsinformatiker oder geprüfte Wirtschaftsinformatikerin – (Certified IT Business Engineer)

- 2. Die im Folgenden aufgeführten formalen Qualifikationen (Abschlüsse) auf der Grundlage landesrechtlich geregelter Weiterbildung an Fachschulen (Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz).

  - – Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt oder staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin (in allen Fachrichtungen)

  - – Staatlich geprüfter Wirtschafter oder staatlich geprüfte Wirtschafterin (in allen Fachrichtungen)

  - – Staatlich geprüfter Gestalter oder staatlich geprüfte Gestalterin (in allen Fachrichtungen)

  - – Staatlich geprüfter Techniker oder staatlich geprüfte Technikerin (in allen Fachrichtungen)

  - – Staatlich geprüfter Betriebswirt oder staatlich geprüfte Betriebswirtin beziehungsweise staatlich geprüfter hauswirtschaftlicher Betriebsleiter oder staatlich geprüfte hauswirtschaftliche Betriebsleiterin (in allen Fachrichtungen)

  - – Staatlich anerkannter Erzieher oder staatlich anerkannte Erzieherin beziehungsweise staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger oder staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin

  - – Staatlich anerkannter Heilpädagoge oder staatlich anerkannte Heilpädagogin

- 3. Die im Folgenden aufgeführten formalen Qualifikationen (Abschlüsse) auf der Grundlage von Rechtsverordnungen nach § 45 Absatz 1 sowie § 51a Absatz 2 HwO über die Anforderungen in der Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A beziehungsweise B zur HwO.

  - – Meister aller Fachrichtungen oder Meisterinnen aller Fachrichtungen

- 4. Die im Folgenden aufgeführten formalen Qualifikationen (Abschlüsse) auf der Grundlage der Fortgeltung bestehender Regelungen bei handwerklichen Meisterprüfungen nach § 122 HwO.

  - – Meister aller Fachrichtungen oder Meisterinnen aller Fachrichtungen

- 5. Die im Folgenden aufgeführten formalen Qualifikationen (Abschlüsse) auf der Grundlage von Rechtsverordnungen über die Anforderungen in Meisterprüfungen nach § 53 BBiG beziehungsweise § 42 Absatz 1 HwO.

  - – Meister aller Fachrichtungen oder Meisterinnen aller Fachrichtungen

- 6. Die im Folgenden aufgeführten beruflichen Fortbildungsqualifikationen aller zuständigen Stellen nach § 54 BBiG.

  - – Fachwirte, Meister und Techniker aller Fachrichtungen oder Fachwirtinnen, Meisterinnen und Technikerinnen aller Fachrichtungen

- 7. Staatlich anerkannte akademische Grade. Bachelor, Master, Magister, Diplom, Staatsexamen und denen Gleichgestellte, Doktoratsebene.

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Zitiervorschlag: Anhang TVMindestlohnPäda 5

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

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