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# § 1 TVMindestlohnGebäude 2022 — Geltungsbereich

Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 2. Juni 2022  
Historische Fassung: Stand 01.10.2022 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

- 1. Räumlicher GeltungsbereichDas Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

- 2. Betrieblicher GeltungsbereichBetriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung) in der jeweils geltenden Fassung fallen.

- 3. Persönlicher GeltungsbereichGewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, einschließlich derjenigen, die gemäß § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – (SGB IV) eine geringfügige Beschäftigung ausüben.

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Zitiervorschlag: § 1 TVMindestlohnGebäude 2022

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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