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§ 2 TVMindestlohn VFlughSiK 4 — Entgeltstruktur

Rechtsnormen des Entgelttarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 8. April 2025

Stand: 01.01.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

[Die Nummern 1 bis 3 sind von der Verordnung nicht umfasst und daher nicht abgedruckt.]

4.
Die Stundenentgelte in den Entgeltgruppen II bis IV sind zugleich Mindestentgelte im Sinne des § 5 Satz 1 Nummer 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

[Nummer 4 Satz 2 ist von der Verordnung nicht umfasst und daher nicht abgedruckt.]