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§ 2 TVMindestlohn VFlughSiK 2 — Entgeltstruktur

Rechtsnormendes Entgelttarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 28. März 2022

Historische Fassung: Stand 01.01.2023 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

1.
In der Anlage 1 zum Entgelttarifvertrag sind übergangsweise länderbezogen Stundenentgelte und monatliche Regelentgelte tarifiert.

[Nummer 2, 3 und 4 sind von der Verordnung nicht umfasst und daher nicht abgedruckt.]

5.
Die Stundenentgelte in den Entgeltgruppen II bis IV sind zugleich Mindestentgelte im Sinne des § 5 Satz 1 Nummer 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Für die Höhe des Entgelts ist der Ort der Erbringung der Arbeitsleistung maßgeblich, also der Ort, an dem die Arbeit aufgenommen und beendet wird.