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§ 2 TVMindestlohn Steinmetz 4 — Mindestlohn

Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohns im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 14. Juni 2021 (TV Mindestlohn)

Historische Fassung: Stand 03.11.2021 bis 01.10.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Dieser Mindestlohn ist Lohn im Sinne des § 5 Nummer 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle von dem persönlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags erfassten Arbeitnehmer.

(2) Der Mindestlohn beträgt:

a)
mit Wirkung vom 1. August 2021  12,85 Euro
b)
mit Wirkung vom 1. August 2022  13,35 Euro

(3) Höhere Lohnansprüche auf Grund anderer Tarifverträge oder einzelvertraglicher Vereinbarungen bleiben unberührt.