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# § 3 TVMindestlohn 2021 — Lohn der Baustelle und Lohn bei auswärtiger Beschäftigung

Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland(TV Mindestlohn) vom 29. Januar 2021  
Historische Fassung: Stand 05.05.2021 bis 01.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Es gilt der Mindestlohn der Arbeitsstelle. Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch den Anspruch auf den Mindestlohn ihres Einstellungsortes. Ist der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben sie Anspruch auf diesen Mindestlohn, solange sie auf dieser Arbeitsstelle tätig sind.

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Zitiervorschlag: § 3 TVMindestlohn 2021

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/TVMindestlohn%202021/3

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