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§ 9 TVFF (Brandenburg) — Bezeichnungen

Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Funktions-, Status- und andere Bezeichnungen werden in weiblicher und männlicher Form geführt. Die in dieser Verordnung verwendeten Funktions-, Status- und anderen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.