Die Angehörigen scheiden aus der Freiwilligen Feuerwehr aus:
durch Austrittserklärung,
bei Verlust der Geschäftsfähigkeit,
durch Nichtbestehen der Probezeit,
durch Ausschluss nach § 8 oder
durch Tod.
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Die Angehörigen scheiden aus der Freiwilligen Feuerwehr aus:
durch Austrittserklärung,
bei Verlust der Geschäftsfähigkeit,
durch Nichtbestehen der Probezeit,
durch Ausschluss nach § 8 oder
durch Tod.