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§ 11 TVFF (Brandenburg) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.09.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn der ehren amtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren vom 4. Dezember 1997 (GVBl. II S. 914, 1998 S. 34) außer Kraft.

Potsdam, den 4. Juli 2008

Der Minister des Innern

Jörg Schönbohm