nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 4 TVA-L-Forst (Bayern) — Durchgeschriebene Fassung

Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Tarifvertragsparteien erstellen eine durchgeschriebene Fassung des TVA-Forst, die als Anlage Bestandteil dieses Tarifvertrages ist.