nu:legal · recht.nulegal.eu

Eingangsformel TVA-L BBiG (Bayern)

Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 01.11.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zwischen

der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits

und

[den vertragsschließenden Gewerkschaften], andererseits

wird Folgendes vereinbart: