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§ 7 TVÜG — Auftragnehmer

Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Zur Überführung der Verwahrungsnachrichten gemäß § 1 Absatz 1 kann sich die Registerbehörde nach Maßgabe von § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes eines oder mehrerer Auftragnehmer bedienen.