nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 21 TVÜ-Forst (Bayern) — Strukturausgleich

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus dem Geltungsbereich des MTW/MTW-O in den TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Übergeleitete Beschäftigte erhalten frühestens ab Januar 2010 einen nicht dynamischen Strukturausgleich ausschließlich in den in Anlage 4 aufgeführten Fällen zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt. Einzelheiten zum maßgeblichen Stichtag für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen, zum individuellen Zahlungsbeginn, zur anteiligen Zahlung bei Teilzeitbeschäftigung sowie zur Anrechnung eines Höhergruppierungsgewinns auf den Strukturausgleich sind in der Anlage 4 zu regeln.

---

Zitiervorschlag: § 21 TVÜ-Forst (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/TV%C3%9C-Forst/21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
