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Eingangsformel TVÜ-Ärzte (Bayern)

Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Landesrecht Bayern

Stand: 01.01.2013 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zwischen

der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits

und

dem Marburger Bund, – Bundesverband –, vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden, andererseits

wird Folgendes vereinbart: