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§ 12 TV EntgO-L (Bayern) — Inkrafttreten, Laufzeit

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. August 2015 in Kraft.

(2) Dieser Tarifvertrag kann ohne Nachwirkung mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden.