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§ 138a TKG 2004 — Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Telekommunikationsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.12.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Bundesnetzagentur erhebt zu den gegen ihre Entscheidungen eingelegten Rechtsbehelfen die folgenden Informationen:

1.
die Anzahl und den allgemeinen Inhalt der eingelegten Rechtsbehelfe,
2.
die Dauer der Verfahren und
3.
die Anzahl der Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz.

Sie stellt diese Informationen der Kommission und dem GEREK auf deren begründete Anfrage zur Verfügung.