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# § 4 THWAbrV — Abrechnung von auf Grund einer Vereinbarung geleisteter technischer Unterstützung

THW-Abrechnungsverordnung  
Stand: 01.11.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Vereinbarung über die Erbringung technischer Unterstützungsleistungen durch das Technische Hilfswerk soll eine Regelung zur Kostenerstattung enthalten, die sich an den in der Anlage bestimmten Sätzen für Auslagen und Gebühren orientiert. Enthält die Vereinbarung keine Regelung zur Kostenerstattung, erfolgt die Abrechnung nach dieser Verordnung und der Verwaltungsvorschrift nach § 5.

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Zitiervorschlag: § 4 THWAbrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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