nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 THW-MitwV — Probezeit

THW-Mitwirkungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.11.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Dienst im Technischen Hilfswerk beginnt mit einer sechsmonatigen Probezeit. Das Technische Hilfswerk kann die Probezeit aus wichtigem Grund verlängern oder verkürzen; dies ist den Betroffenen schriftlich mitzuteilen.