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§ 1 THW-MitwV — Helferinnen und Helfer

THW-Mitwirkungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.11.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Helferin oder Helfer kann werden, wer das sechste Lebensjahr vollendet hat. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wirken als Junghelferinnen und Junghelfer mit.