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Art 9 TFoStG (Bayern) — Satzung

Gesetz über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die nähere Ausgestaltung der Stiftung wird durch eine Satzung geregelt. Die Satzung wird durch die Staatsregierung erlassen.