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Art 5 TFoStG (Bayern) — Organe

Gesetz über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Stiftungsvorstand sowie der wissenschaftliche Beirat. Sie treffen ihre Entscheidungen mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.