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§ 1 TECHNSCHUTZRECHTESTV_G_1996 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg vom 20. November 1995 über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 20. November 1995 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.