Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle sowie über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung zum Tierarzthelfer/zur Tierarzthelferin
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.