nu:legal · recht.nulegal.eu

# Anlage 6 TAppV — (zu § 56 Abs. 3)

Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1849; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ............................................................................. (Bezeichnung der nach § 55 Abs. 1 zuständigen Stelle) Bescheinigung über die praktische Ausbildung in Kontrolltätigkeiten, -methoden und -techniken für den Lebensmittelbereich Der/Die Studierende der Veterinärmedizin ............................................................................. (Vor- und Zuname) hat in der Zeit vom ...................... bis .............................. die praktische Ausbildung in Kontrolltätigkeiten, -methoden und -techniken für den Lebensmittelbereich abgeleistet. Er/Sie hat sich während dieser Zeit unter meiner Aufsicht und Leitung in ..... Stunden in der Beurteilung des Hygienezustandes der Räumlichkeiten und der Anlagen der Betriebe, in der Beurteilung der Verarbeitungstechnologie geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit Methoden zur Kontrolle des Hygienestatus der Betriebe vertraut zu machen. Darüber hinaus hat er/sie sich unter meiner Leitung in der Überwachung und Untersuchung von Lebensmitteln geübt. .................., den ........................ (Siegel oder Stempel) ................................................ (Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes)

---

Zitiervorschlag: Anlage 6 TAppV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/TAppV/anlage-6

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
