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# § 26 TAppV — Physiologie

Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In dem Prüfungsfach Physiologie haben die Studierenden eine Übungsaufgabe aus dem Bereich der Physiologie zu lösen oder auszuwerten und sie zu erläutern und ihre Kenntnisse über die physiologischen Grundlagen der Lebensvorgänge und den normalen Funktionsablauf einzelner Organsysteme und ihre Regulation im Gesamtorganismus nachzuweisen. Die Ernährungsphysiologie ist zu berücksichtigen.

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Zitiervorschlag: § 26 TAppV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/TAppV/26

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