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§ 10 TAmbV — Dokumentationspflichten der Traumaambulanz

Traumaambulanz-Verordnung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.01.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Traumaambulanz stellt sicher, dass die geltenden Dokumentationspflichten über die einzelnen Sitzungen eingehalten werden.