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§ 1 SystElektronAusbV 2008 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Systemelektroniker und zur Systemelektronikerin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildungsberuf Systemelektroniker und Systemelektronikerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 25, Elektrotechniker, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.