nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 StufAVO-Feu NRW (Nordrhein-Westfalen) — Ziel der Ausbildung

Stufenausbildungsverordnung Feuerwehr

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dient dem Ziel, die für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes erforderliche handwerkliche Vorausbildung zu vermitteln.