nu:legal · recht.nulegal.eu

# Inhaltsübersicht StrlSchV 2018

Strahlenschutzverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 05.06.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Teil 1Begriffsbestimmungen

```
§ 1	Begriffsbestimmungen
```

Teil 2Strahlenschutz bei geplanten ExpositionssituationenKapitel 1Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

```
§ 2	Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten
§ 3	Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes
§ 4	Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes
```

Kapitel 2Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender StrahlungAbschnitt 1Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen

```
§ 5	Genehmigungsfreier Umgang
§ 6	Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen
§ 7	Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 8	Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern
§ 9	Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
§ 10	Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge
§ 11	Freigrenzen
```

Abschnitt 2Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe

```
§ 12	Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 13	Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 14	Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung
§ 15	Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung
```

Abschnitt 3Bauartzulassung

```
§ 16	Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält
§ 17	Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 18	Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern
§ 19	Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten
§ 20	Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten
§ 21	Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten
§ 22	Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen
§ 23	Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern
§ 24	Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung
§ 25	Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung
§ 26	Bekanntmachung
```

Abschnitt 4Rückstände

```
§ 27	Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
§ 28	Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen
§ 29	Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
§ 30	Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt
```

Kapitel 3Freigabe

```
§ 31	Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium
§ 32	Antrag auf Freigabe
§ 33	Erteilung der Freigabe
§ 34	Vermischungsverbot
§ 35	Uneingeschränkte Freigabe
§ 36	Spezifische Freigabe
§ 37	Freigabe im Einzelfall
§ 38	Freigabe von Amts wegen
§ 39	Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung
§ 40	Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg
§ 41	Festlegung des Verfahrens
§ 42	Pflichten des Inhabers einer Freigabe
```

Kapitel 4Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes

```
§ 43	Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
§ 44	Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche
§ 45	Strahlenschutzanweisung
§ 46	Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
```

Kapitel 5Fachkunde und Kenntnisse

```
§ 47	Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
§ 48	Aktualisierung der Fachkunde
§ 49	Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde
§ 50	Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse
§ 51	Anerkennung von Kursen
```

Kapitel 6Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von TätigkeitenAbschnitt 1Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche

```
§ 52	Einrichten von Strahlenschutzbereichen
§ 53	Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen
§ 54	Vorbereitung der Brandbekämpfung
§ 55	Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
§ 56	Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen
§ 57	Kontamination und Dekontamination
§ 58	Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen
§ 59	Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen
§ 60	Röntgenräume
§ 61	Bestrahlungsräume
§ 62	Räume für den Betrieb von Störstrahlern
§ 63	Unterweisung
§ 64	Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen
§ 65	Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis
§ 66	Messung der Personendosis
§ 67	Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals
§ 68	Beschäftigung mit Strahlenpass
§ 69	Schutz von schwangeren und stillenden Personen
§ 70	Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote
```

Abschnitt 2Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen

```
§ 71	Kategorien beruflich exponierter Personen
§ 72	Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten
§ 73	Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten
§ 74	Besonders zugelassene Expositionen
§ 75	Sonstige Schutzvorkehrungen
§ 76	Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals
```

Abschnitt 3Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

```
§ 77	Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
§ 78	Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung
§ 79	Ärztliche Bescheinigung
§ 80	Behördliche Entscheidung
§ 81	Besondere ärztliche Überwachung
```

Abschnitt 4Besondere Regelungen zum Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

```
§ 82	Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
```

Abschnitt 5Sicherheit von StrahlenquellenUnterabschnitt 1Hochradioaktive Strahlenquellen

```
§ 83	Werte für hochradioaktive Strahlenquellen
§ 84	Register über hochradioaktive Strahlenquellen
```

Unterabschnitt 2Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen

```
§ 85	Buchführung und Mitteilung
§ 86	Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe
§ 87	Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe
§ 88	Wartung und Prüfung
§ 89	Dichtheitsprüfung
§ 90	Strahlungsmessgeräte
§ 91	Kennzeichnungspflicht
§ 92	Besondere Kennzeichnungspflichten
§ 93	Entfernen von Kennzeichnungen
§ 94	Abgabe radioaktiver Stoffe
§ 95	Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen
§ 96	Überlassen von Störstrahlern
§ 97	Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen
§ 98	Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen
```

Abschnitt 6Schutz der Bevölkerung und der Umwelt

```
§ 99	Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe
§ 100	Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition
§ 101	Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition
§ 102	Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe
§ 103	Emissions- und Immissionsüberwachung
§ 104	Begrenzung der Exposition durch Störfälle
```

Abschnitt 7Vorkommnisse

```
§ 105	Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen
§ 106	Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle
§ 107	Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall
§ 108	Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses
§ 109	Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung
§ 110	Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden
§ 111	Aufgaben der zentralen Stelle
§ 112	Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften
§ 113	Ausnahme
```

Abschnitt 8Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am MenschenUnterabschnitt 1Technische Anforderungen

```
§ 114	Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen
§ 115	Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung
§ 116	Konstanzprüfung
§ 117	Aufzeichnungen
§ 118	Bestandsverzeichnis
```

Unterabschnitt 2Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen

```
§ 119	Rechtfertigende Indikation
§ 120	Schutz von besonderen Personengruppen
§ 121	Maßnahmen bei der Anwendung
§ 122	Beschränkung der Exposition
§ 123	Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie
§ 124	Informationspflichten
§ 125	Diagnostische Referenzwerte; Bevölkerungsdosis
§ 126	Risikoanalyse vor Strahlenbehandlungen
§ 127	Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten
§ 128	Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung
§ 129	Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle
§ 130	Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen
§ 131	Medizinphysik-Experte
§ 132	Aufgaben des Medizinphysik-Experten
```

Abschnitt 9Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung

```
§ 133	Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung
§ 134	Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person
§ 135	Aufklärung und Befragung
§ 136	Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen
§ 137	Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen
§ 138	Besondere Schutzpflichten
§ 139	Qualitätssicherung
§ 140	Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen
§ 141	Mitteilungspflichten
§ 142	Abschlussbericht
§ 143	Behördliche Schutzanordnung
```

Abschnitt 10Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde

```
§ 144	Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung
```

Abschnitt 11Berechtigte Personen

```
§ 145	Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen
§ 146	Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
§ 147	Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde
```

Kapitel 7Informationspflichten des Herstellers

```
§ 148	Informationspflichten des Herstellers von Geräten
```

Kapitel 8Aufsichtsprogramm

```
§ 149	Aufsichtsprogramm
```

Teil 3Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen

```
§ 150	Dosimetrie bei Einsatzkräften
§ 151	Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften
§ 152	Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall
```

Teil 4Strahlenschutz bei bestehenden ExpositionssituationenKapitel 1Schutz vor RadonAbschnitt 1Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze

```
§ 153	Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
§ 154	Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
```

Abschnitt 2Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen

```
§ 155	Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle
§ 156	Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition
§ 157	Ermittlung der Exposition und der Körperdosis
§ 158	Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes
```

Kapitel 2Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

```
§ 159	Ermittlung der spezifischen Aktivität
```

Kapitel 3Radioaktive Altlasten

```
§ 160	Ermittlung der Exposition der Bevölkerung
§ 161	Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
§ 162	Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
§ 163	Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen
§ 164	Inhalt von Sanierungsplänen
§ 165	Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten
```

Kapitel 4Sonstige bestehende Expositionssituationen

```
§ 166	Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen
```

Teil 5Expositionssituations- übergreifende VorschriftenKapitel 1Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall

```
§ 167	Abhandenkommen
§ 168	Fund und Erlangung
§ 169	Kontaminiertes Metall
§ 170	Information des zuständigen Bundesministeriums
```

Kapitel 2Dosis- und Messgrößen

```
§ 171	Dosis- und Messgrößen
```

Kapitel 3Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition

```
§ 172	Messstellen
§ 173	Strahlenschutzregister
§ 174	Strahlenpass
§ 175	Ermächtigte Ärzte
§ 176	Duldungspflichten
```

Kapitel 4Bestimmung von Sachverständigen

```
§ 177	Bestimmung von Sachverständigen
§ 178	Erweiterung der Bestimmung
§ 179	Überprüfung der Zuverlässigkeit
§ 180	Unabhängigkeit
§ 181	Fachliche Qualifikation
§ 182	Prüfmaßstab
§ 183	Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen
```

Teil 6SchlussbestimmungenKapitel 1Ordnungswidrigkeiten

```
§ 184	Ordnungswidrigkeiten
```

Kapitel 2Übergangsvorschriften

```
§ 185	Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)
§ 186	Rückstände (§ 29)
§ 187	Freigabe (§§ 31 bis 42)
§ 188	Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)
§ 189	Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)
§ 190	Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)
§ 191	Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)
§ 192	Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)
§ 193	Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 99, 100, 101, Anlage 11)
§ 194	Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)
§ 195	Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)
§ 196	Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)
§ 197	Dosis- und Messgrößen (§ 171, Anlage 18)
§ 198	Strahlenpass (§ 174)
§ 199	Ermächtigte Ärzte (§ 175)
§ 200	Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)
```

```
Anlage 1	Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten
Anlage 2	Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
Anlage 3	Genehmigungsfreie Tätigkeiten
Anlage 4	Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide
Anlage 5	Überwachungsgrenzen sowie Verwertungs- und Beseitigungswege für die Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
Anlage 6	Grundsätze für die Ermittlung von Expositionen bei Rückständen
Anlage 7	Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und Abfällen
Anlage 8	Festlegungen zur Freigabe
Anlage 9	Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werden
Anlage 10	Strahlenzeichen
Anlage 11	Annahmen bei der Berechnung der Exposition
Anlage 12	Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung
Anlage 13	Information der Bevölkerung zur Vorbereitung auf einen Notfall
Anlage 14	Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition und bei Exposition der untersuchten Person bei einer nichtmedizinischen Anwendung
Anlage 15	Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses in einer geplanten Expositionssituation
Anlage 16	Kriterien zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes des mit einer Tätigkeit verbundenen Risikos
Anlage 17	Aktivitätsindex und nicht zu überschreitende Werte nach § 135 Absatz 1 Satz 3 des Strahlenschutzgesetzes
Anlage 18	Dosis- und Messgrößen
Anlage 19	Prüfungen zum Erwerb und Erhalt der erforderlichen fachlichen Qualifikation für die Ausübung einer Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes
```

---

Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht StrlSchV 2018

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/inhaltsuebersicht?asof=2019-06-10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
