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§ 7 StrandschutzwerkSicherungsV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Strandschutzwerk-Sicherungsverordnung Borkum

Stand: 31.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Sicherung von Strandschutzwerken auf der Nordseeinsel Borkum vom 22. Februar 1973 (VkBl. 1973, 218) außer Kraft.