Zuständige Stelle für die Prüfung und Gewährung des Mehrbelastungsausgleichs nach § 1 des Gesetzes über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (Erstattungsbehörde).
Einzelnorm
Zuständige Stelle für die Prüfung und Gewährung des Mehrbelastungsausgleichs nach § 1 des Gesetzes über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (Erstattungsbehörde).
Einzelnorm