Die in dieser Prüfungsordnung getroffenen Regelungen gelten sinngemäß für den unter § 1 Absatz 3 genannten Koordinierungsausschuss sowie eventuelle Unterausschüsse des Prüfungsausschusses und des Koordinierungsausschusses.
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Die in dieser Prüfungsordnung getroffenen Regelungen gelten sinngemäß für den unter § 1 Absatz 3 genannten Koordinierungsausschuss sowie eventuelle Unterausschüsse des Prüfungsausschusses und des Koordinierungsausschusses.