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§ 2 StrWAusbV 2002 — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert drei Jahre.