nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 11 StrKrVerkLeistV — Zuständigkeiten der Streitkräfte

Verordnung über Verkehrsleistungen der Eisenbahnen für die Streitkräfte

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Bundesministerium der Verteidigung bestimmt, welche Stellen der Streitkräfte die ihnen nach dieser Verordnung obliegenden Zuständigkeiten wahrnehmen.