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§ 11 StrKrVerkLeistV — Zuständigkeiten der Streitkräfte

Verordnung über Verkehrsleistungen der Eisenbahnen für die Streitkräfte

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Das Bundesministerium der Verteidigung bestimmt, welche Stellen der Streitkräfte die ihnen nach dieser Verordnung obliegenden Zuständigkeiten wahrnehmen.