nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 19 StmStbAusbV — Prüfungsbereiche

Steinmetz- und Steinbildhauerausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit,
2.
Ausführen eines Auftrages,
3.
Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten,
4.
Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.