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§ 12 StmStbAusbV — Prüfungsbereiche

Steinmetz- und Steinbildhauerausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Gestalten und Herstellen einer Steinmetzarbeit,
2.
Ausführen eines Auftrages,
3.
Gestalten und Planen von Steinmetzarbeiten,
4.
Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.