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Art 4 StiftEinsatzMedBWErl 2022 — Ausnahmeregelung

Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 27. Januar 2022

Historische Fassung: Stand 30.04.2022 bis 13.09.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Einsatzmedaille kann in Ausnahmefällen Angehörigen ausländischer Streitkräfte verliehen werden, wenn sie sich im Rahmen der in Artikel 1 genannten Einsätze oder besonderen Verwendungen besondere Verdienste um die Bundeswehr erworben haben. Einzelheiten regeln die Verfahrenshinweise des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Verleihung ist nur im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister des Auswärtigen zulässig.