Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts bedarf es außer eines Stiftungsgeschäfts der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde.
Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts bedarf es außer eines Stiftungsgeschäfts der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde.