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§ 10 StepVG — Aufhebung der Stiftung

Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte

Stand: 01.07.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei der Aufhebung der Stiftung vorhandenes Vermögen fließt dem Bund zu.