nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 5 StatRegG

Statistikregistergesetz  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 16.07.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Handwerkskammern übermitteln von den Kammerzugehörigen ihres Bezirks folgende Angaben:

- 1. Name oder Firma, bei Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts die Bezeichnung, unter der sie das Handwerk oder das handwerksähnliche Gewerbe betreiben, sowie Anschrift der gewerblichen Hauptniederlassung einschließlich Gemeindeschlüssel,

- 2. Rechtsform,

- 3. Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes,

- 4. für Handwerksbetriebe gemäß § 1 der Handwerksordnung: Eintragungsgrund nach den §§ 7 und 119 der Handwerksordnung,

- 5. Zeitpunkt der Löschung in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes,

- 6. für Handwerksbetriebe nach § 1 und § 18 Abs. 2 Satz 1 der Handwerksordnung: zu betreibendes Handwerk oder bei Ausübung mehrerer Handwerke diese Handwerke; für Betriebe eines handwerksähnlichen Gewerbes gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 der Handwerksordnung: zu betreibendes handwerksähnliches Gewerbe oder bei Ausübung mehrerer handwerksähnlicher Gewerbe diese Gewerbe,

- 7. Nummer des Finanzamts und Steuernummer,

- 8. Kennzeichen zur Identifikation (Kammer- und Identnummer), bei Änderung auch das zuletzt übermittelte Kennzeichen.

---

Zitiervorschlag: § 5 StatRegG

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/StatRegG/5?asof=2019-10-30

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
