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Anlage 7 StandAG 2017 — (zu § 24 Absatz 5) Kriterium zur Bewertung der Gasbildung

Standortauswahlgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1095)


Die Gasbildung soll unter Endlagerbedingungen möglichst gering sein. Indikator hierfür ist das Wasserangebot im Einlagerungsbereich nach der unten stehenden Tabelle.


Bewertungsrelevante
Eigenschaft des Kriteriums
Bewertungsgröße beziehungsweise
Indikator des Kriteriums
Wertungsgruppe
günstigbedingt günstigweniger günstig
GasbildungWasserangebot im
Einlagerungsbereich
trockenfeucht und dicht
(Gebirgsdurchlässigkeit
< 10–11 m/s)
feucht