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II. StaatsbegrAnO

Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Neben oder an Stelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.