Personal- und Sachkosten werden vom Land Baden-Württemberg nicht erstattet. Von Polizeidienstkräften des Freistaates Bayern festgesetzte Verwarnungsgelder fließen dem Freistaat Bayern zu.
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Personal- und Sachkosten werden vom Land Baden-Württemberg nicht erstattet. Von Polizeidienstkräften des Freistaates Bayern festgesetzte Verwarnungsgelder fließen dem Freistaat Bayern zu.