Das Innenministerium Baden-Württemberg
und
das Bayerische Staatsministerium des Innern
schließen über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf der Bundesautobahn Würzburg – Kempten (Teilstück Altenstadt – Memmingen/Süd) das folgende Verwaltungsabkommen: