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Art 2 StV_VwV_124939 (Bayern)

Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf der Bundesautobahn Würzburg – Kempten (Teilstück Altenstadt – Memmingen/Süd) Vom 8./23. März 1973

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Art und Umfang der polizeilichen Befugnisse der bayerischen Polizeidienstkräfte im Übertragungsbereich bestimmen sich nach baden-württembergischem Landesrecht.

(2) Die zuständigen Polizeibehörden des Landes Baden-Württemberg sind nach Maßgabe des baden-württembergischen Rechts gegenüber den bayerischen Polizeidienststellen und Polizeidienstkräften zur Erteilung von Sachweisungen befugt, soweit diese polizeiliche Maßnahmen im Übertragungsbereich betreffen.

(3) Die Dienstaufsicht bleibt unberührt.