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§ 35d StVZO 2012 — Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an Fahrzeugen

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 07.07.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Beschaffenheit der Fahrzeuge muss sicheres Auf- und Absteigen ermöglichen.