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# § 30b StVZO 2012 — Berechnung des Hubraums

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen:

- 1. Für pi wird der Wert von 3,1416 eingesetzt.

- 2. Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist.

- 3. Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.

- 4. Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.

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Zitiervorschlag: § 30b StVZO 2012

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/StVZO%202012/30b

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