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Art 11 StVVAKaminBay_RPfStV (Bayern)

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz betreffend die Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die bereits vor Inkrafttreten dieses Staatsvertrages begründeten Rechte und Pflichten der Mitglieder, Versicherten und Versorgungsberechtigten im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz bleiben gewahrt.